Dies wurde vom Erhabenen gesagt, vom Arahant
gesagt, so habe ich es vernommen:
„Es gibt zwei Reue bewirkende Dinge.
Welche zwei?
„Es gibt den Fall einer Person, die nichts Vortreffliches getan hat, nichts
Geschicktes getan hat, den Angstvollen keinen Schutz gegeben hat und
stattdessen Böses, Grausames und Schlechtes getan hat. Sie denkt sich:
„Ich habe nichts Vortreffliches getan“, und empfindet dabei Reue. Sie denkt sich:
„Ich habe Böses getan", und empfindet dabei Reue.
„Dies sind die zwei Reue bewirkende Dinge."
Er beging
Fehlverhalten in Körper,
Fehlverhalten in Sprache,
Fehlverhalten in Geist (1)
oder was sonst noch unrein ist,
und tat nichts Geschicktes,
tat jedoch viel Ungeschicktes.
Und dann, beim Zerfall des Körpers,
ersteht der Nicht-Erkennende in der
Hölle.
Anmerkungen
(1) AN10.176 definiert körperliches Fehlverhalten als Töten, Stehlen und Unzucht;
sprachliches Fehlverhalten als Lügen, Uneinigkeit
stiftende (verleumderische) Rede, grobe Rede und Geschwätz;
und geistiges Fehlverhalten als Habgier, Böswilligkeit
und falsche Ansichten (siehe Anmerkung zu § 32).
§ 30 Itivuttaka
translated from the Pali by Thanissaro Bhikkhu
Übersetzung aus dem Englischen nach Thanissaro Bhikkhu